Deutsche Rentenversicherung

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Beratungsstellen & Zuweisende

Ob Ärztin oder Arzt, Pyschotherapeutin oder -therapeut, Mitarbeiterin oder Mitarbeiter einer Suchtberatungsstelle oder des Sozialdienstes, hier finden Sie schnell alle notwendigen Informationen.

  • Wir sind die Reha-Experten bei Abhängigkeitserkrankungen
  • Die Patientinnen und Patienten können nahtlos von der Entgiftung in die Rehabilitation kommen
  • Bei Fragen kontaktieren Sie unsere Ansprechpartnerin

Ihre Ansprechpartnerinnen

Wenn Sie Fragen oder ein besondere Anliegen haben, wenden Sie sich bitte an Sabine Hoffmann oder Heike Zoller-Bernhart. Sie klären mit Ihnen, was zu tun ist und wie wir gemeinsam zum bestmöglichen Erfolg kommen.

Sabine Hoffmann

Indikationen

Abhängigkeit von Alkohol (F10.2)

Wenn eine Abhängigkeit von Alkohol als Hauptindikation gesichert diagnostiziert wurde, können weitere psychische und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen (F1) als Nebenindikationen behandelt werden:

  • Schädlicher Gebrauch (F13.1) oder Abhängigkeit (F13.2) von Medikamenten,
  • Abhängigkeit und schädlicher Gebrauch von Drogen (F11, F12, F13, F14, F15, F16, F18, F19),
  • Pathologisches Glücksspiel (F63.0),
  • Pathologischer PC- und Internetgebrauch (G68.8),
  • Abhängigkeit von Tabak (F 17.2).

Abhängigkeit von Medikamenten (F13.2)

Wenn eine Abhängigkeit von Medikamenten als Hauptindikation gesichert diagnostiziert wurde, können folgende weitere psychische und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen (F1) als Nebenindikationen behandelt werden:

  • Schädlicher Gebrauch (F10.1) oder Abhängigkeit (F10.2) von Alkohol,
  • Abhängigkeit und schädlicher Gebrauch von Drogen (F11, F12, F13, F14, F15, F16, F18, F19),
  • Pathologisches Glücksspiel (F63.0),
  • Pathologischer PC- und Internetgebrauch (G68.8),
  • Abhängigkeit von Tabak (F 17.2).

Folge- und Begleiterkrankungen

Natürlich kümmern wir uns bei abhängigkeitserkrankten Menschen auch um die körperlichen und seelischen Folge- und Begleiterkrankungen:

  • Affektive Störungen (F3),
  • Neurotische, Belastungs- und somatoforme Störungen (F4),
  • Bestimmte Formen von Verhaltensauffälligkeiten mit körperlichen Störungen und Faktoren (F5) (zum Beispiels Essstörungen (F51), nicht-organische Schlafstörungen (F52), nichtorganische sexuelle Funktionsstörungen (F52),
  • Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen (F6), insbesondere spezifische (F60) oder kombinierte Persönlichkeitsstörungen (F61),
  • Adipositas bis 150 kg (E66),
  • Übergewicht bis 150 kg
  • aufgrund von Stoffwechselstörungen,
  • Schlafstörungen,
  • Nikotinabhängigkeit.

Gegebenenfalls arbeiten wir bei schon bestehenden oder akuten Erkrankungen mit externen Fachärzten zusammen.

Voraussetzung für die Behandlung psychisch komorbider Störungen ist dabei, dass sie nach Art und Schwere primär psychologisch-psychotherapeutisch behandelbar sind und keine akute oder engmaschige psychiatrische Betreuung erfordern.

Kontraindikationen

Folgende Störungen behandeln wir nicht:

  • Organische psychische Störungen (F0), beispielsweise Demenz,
  • akute oder instabile Psychosen aus den Diagnosegruppen Schizophrenie, schizotype und wahnhafte Störungen (F20 ff) und der affektiven Störungen (F3). Die Behandlung von Rehabilitanden mit Psychosen setzt eine stabile psychopharmakologische Einstellung vor Beginn der Rehabilitationsbehandlung voraus,
  • ausschließliche Drogenabhängigkeit (F11, F12, F13, F14, F15, F16, F18) oder Polytoxikomanie (F19.2) ohne eine der obengenannten Hauptdiagnosen,
  • Adipositas oder Übergewicht wegen Stoffwechselstörung über 150 kg,
  • Intelligenzminderung (F70-F79) wesentlichen Ausmaßes,
  • Aufnahme über §§ 35,36 BtMG.


Darüber hinaus besteht eine Kontraindikation bei allen somatischen oder psychischen Störungen, die nach Art und Schwere

• die Rehabilitationsfähigkeit und aktive Teilnahme am Rehabilitationsprogramm wesentlich beeinträchtigen,
• mit einer aktuellen oder drohenden Selbst- oder Fremdgefährdung einhergehen.

Bei uns sind die nahtlose Aufnahme von Patientinnen und Patienten aus der Haft nach § 57 StGB und § 88 JGG möglich.

Unsere Therapieangebote - gesundheits- und berufsorientiert

Unsere Behandlungsangebote stimmen wir individuell auf unsere Patientinnen und Patienten ab und sollen dauerhaft ein Leben ohne Suchtmittel ermöglichen.

Wir kümmern uns dabei nicht nur um die Abhängigkeitserkrankung, sondern auch um die körperlichen, sozialen und psychischen Folgen. Besonders wichtig ist uns, unseren Patientinnen und Patienten wieder berufliche Perspektiven aufzuzeigen, sie bei der beruflichen Orientierung und der Rückkehr in die Arbeitswelt zu unterstützen.

Mit vereinbarten Regeln das Ziel erreichen

Bevor wir mit der Arbeit beginnen, vereinbaren wir gemeinsam mit unseren Patientinnen und Patienten gegenseitig Regeln, die in einem sogenannten Therapievertrag festgehalten werden. Diese Regeln und viele weitere Informationen schicken wir schon vor dem Aufenthalt bei uns zu. Wir bitten die Patientinnen und Patienten auch im Vorfeld, uns über ihre Krankengeschichte zu informieren. So können wir uns bestmöglich vorbereiten.

Unsere Therapieangebote

Aufnahmevoraussetzungen:
Entgiftung und Kostenzusage

Die Rehabilitation bei uns setzt voraus, dass die Patientinnen und Patienten entgiftet von alkohol- und suchterzeugenden Medikamenten und Drogen sind. Gegebenenfalls müssen sie vorab noch eine Entgiftung durchführen. Bei Bedarf kooperieren wir mit Fachärzten in der Region, Allgemeinkrankenhäusern und Psychiatrischen Krankenhäusern.

Ebenso benötigen wir die Kostenzusage des Leistungsträgers.

Möglichst nahtlos von Entgiftung zur Entwöhnung

Damit die Aufnahme nach der Entgiftung möglichst nahtlos läuft, setzen Sie sich bitte frühzeitig mit uns in Verbindung. In der Regel benötigen wir rund vier Wochen Vorlaufzeit von der Bewilligung bis zur Aufnahme. In besonderen Fällen ist auch eine schnellere Aufnahme möglich.

Post-COVID-Rehabilitation



Die Folgen einer Corona-Erkrankung können lang andauern. Die besondere Pandemiesituation trifft abhängkeitskranke Menschen besonders. Fehlende Sozialkontakte, viel freie Zeit und Sorge um die Zukunft kann Abhängigkeiten verstärken oder gar erst entstehen lassen.

In der Post-COVID-19-Rehabilitation möchten wir unseren Patientinnen und Patienten dauerhaft ein Leben ohne Suchtmittel ermöglichen und die corona-bedingten Beschwerden reduzieren.

Wir informieren Sie hier über die Voraussetzungen, geben Ihnen wichtige Informationen für den Ärztlichen Befundbericht und zeigen Ihnen, was wir für unsere Patientinnen und Patienten leisten können. Lesen Sie mehr ...

Zusammenarbeit mit Selbsthilfegruppen

Damit unsere Patientinnen und Patienten auch weiterhin abstinent leben und ihr Verhalten stabilisieren, brauchen sie auch in der Zeit nach der Reha therapeutische Hilfe.

Wir selbst als Fachklinik Eußerthal selbst bieten in der Region Kaiserslautern und Südpfalz ambulante, poststationäre ambulante Rehabilitation oder die ambulante Phase nach stationärer Phase im Rahmen der Kombi-Behandlung an.

Den Anschluss an eine Selbsthilfegruppe erachten wir als sehr wichtig. Deshalb stellen sich bei uns bereits während der stationären Behandlungszeit verschiedene regionale Gruppen vor. So können unsere Patientinnen und Patienten schauen, welche Gruppe am besten zu ihnen passt.

Aktuelle Publikation zum Wunsch- und Wahlrecht

Kostenträger

  • Deutsche Rentenversicherung
    Für alle, die als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer im Berufsleben stehen, kommt meist die Deutsche Rentenversicherung für die Kosten der Reha auf.
  • Gesetzliche und private Krankenkassen
    Auch die gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernehmen die Kosten einer Reha in der Fachklinik Eußerthal.
  • Aufwendungen für die Rehabilitation sind beihilfefähig
    Beamtinnen und Beamte erhalten für eine Reha bei uns Beihilfeleistungen.
  • Selbstzahler
    Die Patientinnen oder Patienten können die Entwöhnungsbehandlung auch selbst bezahlen.
  • Patientinnen und Patienten aus dem gesamten Bundesgebiet
    Der Wohnort unserer Patientinnen und Patienten spielt keine Rolle.

Ausfüllen Reha-Antrag