Ob Ärztin oder Arzt, Psychotherapeutin oder -therapeut, Mitarbeiterin oder Mitarbeiter einer Suchtberatungsstelle oder des Sozialdienstes, hier finden Sie schnell alle notwendigen Informationen.
Wenn Sie Fragen oder ein besondere Anliegen haben, wenden Sie sich bitte an Sabine Hoffmann oder Heike Zoller-Bernhart. Sie klären mit Ihnen, was zu tun ist und wie wir gemeinsam zum bestmöglichen Erfolg kommen.
Sabine Hoffmann
Wenn eine Abhängigkeit von Alkohol als Hauptindikation gesichert diagnostiziert wurde, können weitere psychische und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen (F1) als Nebenindikationen behandelt werden:
Wenn eine Abhängigkeit von Medikamenten als Hauptindikation gesichert diagnostiziert wurde, können folgende weitere psychische und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen (F1) als Nebenindikationen behandelt werden:
Natürlich kümmern wir uns bei abhängigkeitserkrankten Menschen auch um die körperlichen und seelischen Folge- und Begleiterkrankungen:
Gegebenenfalls arbeiten wir bei schon bestehenden oder akuten Erkrankungen mit externen Fachärzten zusammen.
Voraussetzung für die Behandlung psychisch komorbider Störungen ist dabei, dass sie nach Art und Schwere primär psychologisch-psychotherapeutisch behandelbar sind und keine akute oder engmaschige psychiatrische Betreuung erfordern.
Folgende Störungen behandeln wir nicht:
Darüber hinaus besteht eine Kontraindikation bei allen somatischen oder psychischen Störungen, die nach Art und Schwere
• die Rehabilitationsfähigkeit und aktive Teilnahme am Rehabilitationsprogramm wesentlich beeinträchtigen,
• mit einer aktuellen oder drohenden Selbst- oder Fremdgefährdung einhergehen.
Bei uns sind die nahtlose Aufnahme von Patientinnen und Patienten aus der Haft nach § 57 StGB und § 88 JGG möglich.
Unsere Behandlungsangebote stimmen wir individuell auf unsere Patientinnen und Patienten ab und sollen dauerhaft ein Leben ohne Suchtmittel ermöglichen.
Wir kümmern uns dabei nicht nur um die Abhängigkeitserkrankung, sondern auch um die körperlichen, sozialen und psychischen Folgen. Besonders wichtig ist uns, unseren Patientinnen und Patienten wieder berufliche Perspektiven aufzuzeigen, sie bei der beruflichen Orientierung und der Rückkehr in die Arbeitswelt zu unterstützen.
Bevor wir mit der Arbeit beginnen, vereinbaren wir gemeinsam mit unseren Patientinnen und Patienten gegenseitig Regeln, die in einem sogenannten Therapievertrag festgehalten werden. Diese Regeln und viele weitere Informationen schicken wir schon vor dem Aufenthalt bei uns zu. Wir bitten die Patientinnen und Patienten auch im Vorfeld, uns über ihre Krankengeschichte zu informieren. So können wir uns bestmöglich vorbereiten.
Die Rehabilitation bei uns setzt voraus, dass die Patientinnen und Patienten entgiftet von alkohol- und suchterzeugenden Medikamenten und Drogen sind. Gegebenenfalls müssen sie vorab noch eine Entgiftung durchführen. Bei Bedarf kooperieren wir mit Fachärzten in der Region, Allgemeinkrankenhäusern und Psychiatrischen Krankenhäusern.
Ebenso benötigen wir die Kostenzusage des Leistungsträgers.
Damit die Aufnahme nach der Entgiftung möglichst nahtlos läuft, setzen Sie sich bitte frühzeitig mit uns in Verbindung. In der Regel benötigen wir rund vier Wochen Vorlaufzeit von der Bewilligung bis zur Aufnahme. In besonderen Fällen ist auch eine schnellere Aufnahme möglich.
Die Folgen einer Corona-Erkrankung können lang andauern.
In der Post-COVID-19-Rehabilitation möchten wir unseren Patientinnen und Patienten dauerhaft ein Leben ohne Suchtmittel ermöglichen und die corona-bedingten Beschwerden reduzieren.
Wir informieren Sie hier über die Voraussetzungen, geben Ihnen wichtige Informationen für den Ärztlichen Befundbericht und zeigen Ihnen, was wir für unsere Patientinnen und Patienten leisten können. Lesen Sie mehr ...
Damit unsere Patientinnen und Patienten auch weiterhin abstinent leben und ihr Verhalten stabilisieren, brauchen sie auch in der Zeit nach der Reha therapeutische Hilfe.
Wir selbst als Fachklinik Eußerthal selbst bieten in der Region Kaiserslautern und Südpfalz ambulante, poststationäre ambulante Rehabilitation oder die ambulante Phase nach stationärer Phase im Rahmen der Kombi-Behandlung an.
Den Anschluss an eine Selbsthilfegruppe erachten wir als sehr wichtig. Deshalb stellen sich bei uns bereits während der stationären Behandlungszeit verschiedene regionale Gruppen vor. So können unsere Patientinnen und Patienten schauen, welche Gruppe am besten zu ihnen passt.