Deutsche Rentenversicherung

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Weiterbildung

Allen unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern geben wir gerne die Möglichkeit, sich in ihrer beruflichen Tätigkeit weiterzubilden. Wir freuen uns auch über Medizinstudentinnen und -studenten, die bei uns während Ihrer Famulatur Praxiserfahrung sammeln möchten. Unsere Ärztinnen und Ärzte besitzen die entsprechenden Weiterbildungsermächtigungen.

Weiterbildung

Gerne bieten wir interessierten Psychologen in Ausbildung zum

Psychologischen Psychotherapeuten

die Möglichkeit, die nach § 2 Absatz 2 Nummer 1 (1.200 Stunden) und / oder nach § 2 Absatz 2 Nummer 2 (600 Stunden) der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für psychologische Psychotherapeuten erforderliche praktischklinische Tätigkeit zu absolvieren.

Haben Sie Fragen? Dann wenden Sie sich einfach telefonisch an Ralf Rohde oder per E-Mail an susanne.laubersheimer@drv-rlp.de

Ralf Rohde

Gebiet B 13

Unser Chefarzt Dr. Thomas Korteverfügt über die Weiterbildungsermächtigung nach §30 Absatz 2HeilBG

für 6 Monate im Gebiet "Innere Medizin: stationäre Basis-Weiterbildung"

 

Gebiet B 27

Unser Oberarzt Dr. Adam Paulig verfügt über die Weiterbildungsermächtigung nach §30 Absatz 2 HeilBG

für 12 Monate im Gebiet "Psychiatrie und Psychotherapie"

Die hier erworbenen Weiterbildungszeiten können auch in anderen Gebieten wie beispielsweise Allgemeinmedizin, Unfallchirurgie und Orthopädische Chirurgie angerechnet werden. Verbindliche Auskünfte hierzu erteilt Ihnen das Weiterbildungsreferat der Ärztekammer Koblenz.

Publikationen