Der Weg zur Reha - möglichst nahtlos von Entgiftung zur Entwöhnung
Bevor wir abhängigkeitskranke Menschen zur Rehabilitation aufnehmen können, müssen sie entgiftet von alkohol- und suchterzeugenden Medikamenten und Drogen sein und eine Kostenzusage des Leistungsträgers (Deutsche Rentenversicherung oder Krankenkasse) haben.
Weitere Informationen finden Sie auch in der Patienteninformationen "In 5 Schritten zur Reha"
Formular "Sozialbericht"
Jetzt sind Sie gefragt: Gemeinsam mit dem Antrag auf Rehabilitation muss der Suchtkranke neben dem ärztlichen Befundbericht auch einen Sozialbericht der Suchtberatungsstelle vorlegen. Hier finden Sie das notwendige Formular G0450.
Selbstzahler
Sofern die Patientin oder der Patient die Entwöhnungsbehandlung selbst bezahlt, bitten wir, direkt Kontakt mit unserer Aufnahme- und Patientenverwaltung (Telefon: 06345 20-106) aufzunehmen.
Nahtlose Aufnahme
Damit die Aufnahme nach der Entgiftung möglichst nahtlos läuft, setzen Sie sich bitte frühzeit mit uns in Verbindung. In der Regel benötigen wir rund vier Wochen Vorlaufzeit von der Bewilligung bis zur Aufnahme. In besonderen Fälle ist auch eine schnellere Aufnahme möglich.
Ansprechpartnerin
Wenn Sie Fragen oder ein besondere Anliegen haben, wenden Sie sich bitte an
Sabine Hoffmann
Telefon: 06345 20-146
Mobil: 0162 2596284
Telefax: 06345 20-211
sabine.hoffmann@drv-rlp.de